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Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Self-Service-Vermietungen.

Stand

7. Juni 2026

Verbindliche Fassung auf Deutsch. Bei Abweichungen zu Übersetzungen gilt diese Fassung, sofern zwingendes lokales Recht nichts anderes vorschreibt.

1. Geltungsbereich & Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Mietverträge über Wassersport-Equipment (insbesondere Kajaks, SUP-Boards, Paddel und Zubehör). Sie gelten für Verträge, die Endkunden über die Website aquadock.eu, die Aquadock-App bzw. einen mit diesen verbundenen, stationsspezifischen Self-Service-Buchungsablauf abschließen. Die Nutzung der digitalen Plattform selbst regeln die gesonderten Nutzungsbedingungen.

Vertragspartner aufseiten des Anbieters sind Karlheinz Görg und Marco Graf, handelnd unter der Bezeichnung Aquadock Görg & Graf (nachfolgend „Aquadock“).

Diese AGB regeln ausschließlich die Vermietung an Endkunden an autonomen Aquadock-Verleihstationen. Verträge mit Standortbetreibern, Vertriebspartnern oder anderen gewerblichen Kooperationspartnern werden — soweit vorhanden — durch gesonderte Vereinbarungen geregelt; diese AGB gelten für solche Verhältnisse nur, wenn ausdrücklich darauf verwiesen wird.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Aquadock hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Für einzelne Buchungen können am Buchungszeitpunkt ausgewiesene Angaben (z. B. Preise, Mietdauer, Stornierungsfristen) maßgeblich sein, soweit sie im Buchungsablauf als verbindlich gekennzeichnet sind.

2. Vertragsschluss & Buchungsprozess

2.1 Angebot und Annahme

Die Darstellung von Equipment, Stationen, Zeiten und Preisen im Buchungsablauf stellt ein invitatio ad offerendum dar — also eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots — und noch kein bindendes Angebot von Aquadock.

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde den Buchungsvorgang vollständig durchläuft, die erforderlichen Daten angibt, diese AGB anerkennt und die Buchung erfolgreich bezahlt hat. Mit erfolgreicher Zahlung und Buchungsbestätigung nimmt Aquadock das Angebot des Kunden an.

2.2 Buchungsablauf

Der typische Ablauf umfasst:

  1. Auswahl von Station, Gerätetyp, Mietzeitraum und ggf. Zusatzleistungen.
  2. Eingabe der erforderlichen Kontakt- und Zahlungsdaten.
  3. Zahlung über den im Buchungsablauf angebotenen Zahlungsdienst.
  4. Buchungsbestätigung per E-Mail, SMS und/oder in der App.
  5. Bereitstellung eines zeitlich begrenzten Zugangscodes (PIN) zur Entnahme und Rückgabe des Equipment an der Station.

Technische Details des Buchungsablaufs können je nach Station variieren. An einzelnen Standorten wird die Buchung über spezialisierte externe Dienstleister abgewickelt. Vertragspartner für die Miete bleibt Aquadock, sofern im Buchungsablauf nicht ausdrücklich ein anderer Vermieter genannt wird.

2.3 Vertragssprache und Vertragsinhalt

Vertragssprache ist die im Buchungsablauf gewählte Sprache. Vertragsinhalt sind insbesondere die Buchungsbestätigung, die im Buchungsablauf angezeigten Leistungsbeschreibungen, Preise, Mietzeiten sowie diese AGB.

2.4 Kein Personal vor Ort

Aquadock-Verleihstationen sind in der Regel autonom und ohne ständiges Personal am Standort betrieben. Support erfolgt digital (E-Mail, App, Chat) oder telefonisch zu den angegebenen Zeiten. Der Kunde ist für die eigenständige, sichere Nutzung des Equipment verantwortlich.

3. Zugangscode & Nutzung der Station

3.1 Gültigkeit und Zweck

Mit erfolgreicher Buchung erhält der Kunde einen persönlichen, zeitlich begrenzten Zugangscode (PIN). Der Code berechtigt ausschließlich zur Entnahme des gebuchten Equipment zu Beginn der Mietzeit, zum Zugang zum zugehörigen Schließfach (Locker) und zur Rückgabe innerhalb des gebuchten Zeitraums.

Die Gültigkeit des Zugangscodes beginnt und endet zu den in der Buchungsbestätigung genannten Zeiten. Eine kurze Kulanzzeit für Entnahme und Rückgabe kann im Buchungsablauf ausgewiesen sein; danach erlischt die Berechtigung.

3.2 Persönliche Nutzung

Der Zugangscode ist nicht übertragbar, darf nicht weitergegeben, veröffentlicht oder mehrfach missbräuchlich verwendet werden. Jede Buchung berechtigt nur die im Buchungsvorgang genannte Person bzw. die von ihr verantwortlich beaufsichtigte Gruppe zur Nutzung des gebuchten Equipment.

3.3 Deaktivierung

Der Zugangscode wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe, nach Ablauf der Mietzeit oder bei Sicherheits- bzw. Missbrauchsverdacht automatisch oder manuell deaktiviert. Aquadock ist berechtigt, den Zugang bei Verstößen gegen diese AGB oder bei Gefahr im Verzug zu sperren.

3.4 Eigentum am Equipment

Das überlassene Equipment bleibt jederzeit Eigentum von Aquadock (bzw. des jeweiligen Eigentümers). Es wird dem Kunden nur zur zeitlich befristeten Nutzung überlassen. Jede Veräußerung, Verpfändung, Weitergabe außerhalb des Mietzwecks oder unsachgemäße Veränderung ist untersagt.

3.5 Zustand der Station

Der Kunde nutzt die Station auf eigene Verantwortung im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten. Aquadock bemüht sich um einen störungsfreien Betrieb. Einen ununterbrochenen Zugang garantiert Aquadock jedoch nicht bei höherer Gewalt, Wartung, Stromausfall, Vandalismus, behördlichen Anordnungen oder vergleichbaren Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs von Aquadock.

4. Preise, Zahlung & Fälligkeit

4.1 Preise

Es gelten die im Buchungsablauf zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer, da Aquadock die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch nimmt. Es wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

Zusatzkosten (z. B. Verlängerungsgebühren, Schadensersatz, Reinigungs- oder Bearbeitungsgebühren) werden im Buchungsablauf, in diesen AGB oder in der Buchungsbestätigung gesondert genannt.

4.2 Zahlungsarten

Die Zahlung erfolgt im Voraus und ausschließlich über die im Buchungsablauf angebotenen elektronischen Zahlungsmethoden, insbesondere Kreditkarte, PayPal, Apple Pay, Google Pay sowie — soweit angeboten — Kryptowährungszahlungen (z. B. Bitcoin Lightning oder Liquid). Barzahlung vor Ort ist nicht möglich.

4.3 Zahlungsdienstleister

Die Zahlungsabwicklung erfolgt über externe Zahlungsdienstleister, insbesondere Stripe, Inc. und ggf. PayPal. Aquadock erhält im Regelfall keine vollständigen Zahlungsdaten (z. B. Kartennummern), sondern lediglich Transaktionsbestätigungen. Es gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.

4.4 Fälligkeit und Zahlungsverzug

Die Zahlung ist mit Abschluss der Buchung fällig. Bei fehlgeschlagener oder widerrufener Zahlung kommt kein Mietvertrag zustande bzw. wird die Buchung nicht freigeschaltet. Bereits gewährte Zugänge können bei nachträglich festgestelltem Zahlungsausfall gesperrt werden.

Bei nachträglichen Forderungen (z. B. wegen Verspätung, Schäden oder Vertragsstrafen) ist der Kunde zur unverzüglichen Begleichung aufgefordert. Im Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

5. Sicherheitsvorschriften

Dieser Abschnitt regelt die sichere Nutzung des gemieteten Equipment an der Verleihstation — nicht die Nutzung der digitalen Plattform (siehe Nutzungsbedingungen).

5.1 Grundvoraussetzungen

Die Nutzung setzt voraus, dass der Kunde bzw. jede nutzende Person:

  • sicher schwimmen kann,
  • das Mindestalter einhält (mindestens 12 Jahre; Personen unter 18 Jahren nur unter verantwortlicher Aufsicht einer volljährigen Person),
  • über die körperliche Eignung verfügt und bei gesundheitlichen Einschränkungen vorab ärztlichen Rat einholt,
  • die örtlichen Gesetze, Gewässerordnungen, Verkehrsregeln und Naturschutzbestimmungen einhält.

Mit Buchung bestätigt der Kunde, dass er und alle von ihm angemeldeten Nutzer diese Voraussetzungen erfüllen.

5.2 Sicherheitsleitfaden

Vor Entnahme des Equipment hat der Kunde den für den Standort geltenden Sicherheitsleitfaden zur Kenntnis zu nehmen und die dort genannten Regeln einzuhalten. Diese AGB und der Sicherheitsleitfaden ergänzen einander; im Zweifel gilt die strengere Vorschrift.

5.3 Schwimmweste und Schutzausrüstung

Eine Schwimmweste (bzw. die im Buchungsablauf als verbindlich bezeichnete Auftriebs-/Schutzausrüstung) ist während der gesamten Nutzung zu tragen, sofern nicht im Einzelfall im Buchungsablauf oder am Standort ausdrücklich anders angegeben. Weitere mitvermietete Sicherheitsausrüstung ist sachgemäß zu verwenden.

5.4 Verbotenes Verhalten

Untersagt sind insbesondere:

  • Nutzung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder bei erkennbarer Übermüdung.
  • Überladung oder unsachgemäße Beladung des Equipment.
  • Nutzung bei ungeeigneten Wetter- oder Gewässerbedingungen (insbesondere Gewitter, Sturm, Hochwasser, starke Strömung, vereistes Wasser), sofern nicht ausdrücklich freigegeben.
  • Weitergabe oder Veröffentlichung des Zugangscodes.
  • Rennen, Sprünge oder kunstvolle Manöver über das übliche Freizeitpaddeln hinaus, wenn dies die Sicherheit gefährdet.
  • Nutzung außerhalb des vorgesehenen Gewässers oder in gesperrten Bereichen.
  • Rauchen am oder auf dem Equipment, sofern nicht ausdrücklich erlaubt.
  • jede Nutzung, die Dritte, Tiere, Natur oder fremdes Eigentum gefährdet oder beeinträchtigt.

5.5 Prüfung vor Nutzung

Der Kunde hat das Equipment unmittelbar nach Entnahme auf offensichtliche Mängel, Beschädigungen oder fehlende Teile zu prüfen. Festgestellte Mängel hat der Kunde unverzüglich über die im Buchungsablauf oder im Sicherheitsleitfaden genannten Kanäle zu melden. Wird ein offensichtlicher Mangel nicht gemeldet, kann unter Umständen vermutet werden, dass das Equipment bei Übergabe mangelfrei war.

5.6 Wetter und behördliche Anordnungen

Der Kunde hat aktuelle Wetter- und Gewässerinformationen selbst zu prüfen. Bei plötzlich eintretenden Gefahrenlagen ist die Nutzung unverzüglich zu beenden und das Equipment sicher zurückzugeben. Behördliche Sperrungen oder offizielle Unwetterwarnungen sind zu befolgen.

6. Haftung, Schäden & Kaution

6.1 Sorgfaltspflicht des Kunden

Der Kunde hat das überlassene Equipment sorgfältig und bestimmungsgemäß zu behandeln, vor Diebstahl, Verlust und Beschädigung zu schützen und nur im Rahmen dieser AGB zu nutzen.

6.2 Schäden, Verlust und Reinigung

Der Kunde haftet gegenüber Aquadock für Schäden, Verlust oder erhebliche Verschmutzung des überlassenen Equipment, die während der Mietzeit im Zusammenhang mit der Nutzung entstehen — sofern er oder eine von ihm zu vertretende Person dafür verantwortlich ist.

Zum Kreis der zu vertretenden Personen gehören insbesondere:

  • der Kunde selbst,
  • von ihm verantwortlich beaufsichtigte Mitnutzer (insbesondere Minderjährige),
  • Dritte, die über den dem Kunden zuzurechnenden Zugangscode (PIN) auf das Equipment zugreifen, weil der Kunde den Code unsachgemäß verwahrt oder weitergegeben hat.

Haftungsmaßstab. Die Haftung richtet sich nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB (gesetzliche Mieterhaftung für Schäden an der Mietsache). Der Kunde haftet auch bei leichter Fahrlässigkeit. Ausgenommen sind Schäden, die nachweislich bereits bei Übergabe bestanden und unverzüglich gemäß Ziffer 5.5 gemeldet wurden.

Ausnahme: vertragsgemäße Abnutzung. Nicht haftungsbegründend ist ausschließlich übliche, vertragsgemäße Abnutzung bei bestimmungsgemäßer Nutzung (Freizeitpaddeln im vorgesehenen Gewässer) — etwa leichte Gebrauchsspuren, die den Wert oder die Funktion des Equipment nicht beeinträchtigen.

Meldepflicht. Schäden, Verluste und Diebstahl sind unverzüglich über die im Buchungsablauf oder Sicherheitsleitfaden genannten Kanäle zu melden.

Aufwendungen. Aquadock kann angemessene Aufwendungen geltend machen — insbesondere Reparatur-, Wiederbeschaffungs- und Reinigungskosten, Bearbeitungsaufwand sowie etwaige Ausfallzeiten. Auf Anfrage werden Nachweise (z. B. Fotos, Werkstattrechnungen) bereitgestellt.

Zwingendes Recht. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Kunde unbeschränkt.

6.3 Kaution / Zahlungsreservierung

Aquadock ist berechtigt, bei oder nach der Buchung eine Kaution in Form einer vorautorisierten Zahlungsreservierung über den Zahlungsdienstleister zu veranlassen. Höhe und Bedingungen werden — soweit erhoben — im Buchungsablauf ausgewiesen.

Die Kaution dient der Absicherung von Forderungen aus Schäden, Verspätung, Vertragsstrafen oder sonstigen Ansprüchen. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung wird eine nicht beanspruchte Reservierung freigegeben; dies kann je nach Zahlungsdienstleister einige Werktage dauern.

6.4 Haftung von Aquadock

Grundsatz. Aquadock haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Nachfolgend ist geregelt, in welchem Umfang Aquadock bei vertraglichen Pflichtverletzungen haftet.

Unbeschränkte Haftung. Unbeschränkt haftet Aquadock bei:

  • Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz,
  • Übernahme einer ausdrücklichen Garantie oder Zusicherung.

Kardinalpflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Aquadock begrenzt auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

Was sind Kardinalpflichten? Kardinalpflichten sind Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Mietvertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Im Self-Service-Mietverhältnis über Wassersport-Equipment sind dies insbesondere:

  1. Equipment: Bereitstellung des gebuchten Equipment in einem für den vereinbarten Gebrauch geeigneten Zustand zu Beginn der Mietzeit am gebuchten Standort,
  2. Zugang: Bereitstellung eines funktionsfähigen, zeitlich passenden Zugangscodes (PIN) zur Entnahme und Rückgabe am Schließfach (Locker),
  3. Buchung und Zahlung: ordnungsgemäße Abwicklung der im Buchungsablauf zugesagten Buchungs- und Zahlungsfunktionen, einschließlich der Bestätigung einer erfolgreichen Buchung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung sonstiger Pflichten — insbesondere reiner Nebenpflichten oder bloßer Komfortfunktionen — haftet Aquadock nicht.

Ausschluss im Übrigen. Im Übrigen ist die Haftung von Aquadock bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Ansprüche aus den vorstehenden Absätzen (Unbeschränkte Haftung, Kardinalpflichten).

Zwingendes Recht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungstatbestände entgegenstehen.

6.5 Keine Haftung für Wertsachen und Mitgebrachtes

Für mitgeführte Wertsachen, Elektronik, Schlüssel, Kleidung oder sonstige persönliche Gegenstände haftet Aquadock bei leicht fahrlässigem Verhalten nicht. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gilt Ziffer 6.4 (Unbeschränkte Haftung).

Schließfächer — sofern vorhanden — dienen nur der vereinfachten Aufbewahrung, nicht der sicheren Verwahrung. Eine Verwahrungs- oder Obhutspflicht für mitgebrachte Gegenstände übernimmt Aquadock nicht.

6.6 Keine Versicherung durch Aquadock

Aquadock schließt keine Versicherung für den Kunden oder das mitgeführte Eigentum ab. Der Kunde ist für eine ausreichende private Haftpflicht- und Unfallversicherung selbst verantwortlich.

6.7 Gewerbliche Mieter (Unternehmer)

Soweit der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist — also eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Mietvertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt — gelten für die Haftung von Aquadock abweichend von Ziffer 6.4 folgende Beschränkungen:

  • Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Aquadock nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten im Sinne von Ziffer 6.4), beschränkt auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
  • Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
  • Im Übrigen gelten die Regelungen der Ziffern 6.4 (Unbeschränkte Haftung) und 6.5 entsprechend.

Verbraucher. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Für Verbraucher gelten ausschließlich die Regelungen der Ziffern 6.4 und 6.5.

7. Rückgabe der Geräte

7.1 Ort und Zeit

Das Equipment ist vollständig, gereinigt (soweit zumutbar) und fristgerecht an derselben Station in das vorgesehene Schließfach bzw. Locker zurückzugeben. Maßgeblich ist der in der Buchungsbestätigung genannte Rückgabezeitpunkt einschließlich etwaiger Kulanzzeit.

7.2 Rückgabeablauf

Der Kunde hat:

  1. das Equipment aus dem Wasser zu nehmen und grob zu reinigen (z. B. Süßwasser-Spülung, soweit am Standort vorgesehen),
  2. Paddel, Weste und Zubehör vollständig zurückzulegen,
  3. das Schließfach ordnungsgemäß zu schließen,
  4. die Rückgabe im Buchungsablauf oder an der Station zu bestätigen, sofern vorgesehen,
  5. erkannte Schäden unverzüglich zu melden.

Einzelheiten ergeben sich aus dem Sicherheitsleitfaden und den Hinweisen am Standort.

7.3 Technische Rückgabeerkennung

Die Rückgabe kann durch Sensoren, Schließfachstatus, Fotodokumentation oder andere technische Systeme erfasst werden. Der Kunde willigt ein, dass diese Daten zum Nachweis der ordnungsgemäßen Rückgabe und zur Abrechnung von Mehrkosten verarbeitet werden.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Betrieb und Streitvermeidung). Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

7.4 Unvollständige oder verspätete Rückgabe

Bei unvollständiger, unsachgemäßer oder verspäteter Rückgabe des Equipment ist Aquadock berechtigt, Folgekosten gemäß Ziffer 8.3 in Rechnung zu stellen und ggf. die Kaution bzw. Zahlungsreservierung zu verwerten. Die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

8. Stornierung, Nichtantritt & Verspätung

8.1 Freiwillige Stornierung durch den Kunden

Unabhängig von einem gesetzlichen Widerrufsrecht (siehe Ziffer 9) kann der Kunde eine Buchung über die im Buchungsablauf angebotenen Funktionen oder per E-Mail an support@aquadock.eu stornieren.

Sofern im Buchungsablauf nicht abweichend angegeben, gilt:

  • Kostenfreie Stornierung bis 24 Stunden vor Beginn der gebuchten Mietzeit.
  • Bei Stornierung weniger als 24 Stunden vor Beginn kann Aquadock 50 % des Buchungspreises einbehalten.
  • Bei Nichtantritt (No-show) ohne rechtzeitige Stornierung erfolgt keine Erstattung.

Erstattungen erfolgen über dasselbe Zahlungsmittel wie die ursprüngliche Transaktion. Bearbeitungszeiten des Zahlungsdienstleisters können mehrere Werktage betragen.

8.2 Stornierung aus wichtigem Grund (Wetter / behördliche Sperre)

Bei offiziellen Unwetterwarnungen, behördlichen Sperrungen des Gewässers oder vergleichbaren Ereignissen außerhalb der Kontrolle des Kunden kann dieser eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung verlangen, sofern eine sichere Nutzung objektiv unmöglich ist.

Aquadock kann einen angemessenen Nachweis (z. B. Wetterwarnung, behördliche Mitteilung) verlangen. Leichter Regen oder subjektiv unangenehmes Wetter begründen keinen Anspruch auf automatische Erstattung, sofern keine Sicherheitsgefahr besteht.

8.3 Verspätete Rückgabe

Wird das Equipment nach Ablauf der gebuchten Mietzeit nicht ordnungsgemäß zurückgegeben, ist Aquadock berechtigt, eine Verlängerungsgebühr nach den im Buchungsablauf oder an der Station ausgewiesenen Sätzen zu berechnen — mindestens jedoch den Preis für eine weitere angefangene Standard-Mieteinheit (z. B. 30 oder 60 Minuten).

Zusätzlich können Ausfallkosten, Organisationsaufwand und Schäden gesondert geltend gemacht werden. Aquadock ist berechtigt, bei erheblicher Verspätung den Vorgang als Diebstahl oder Unterschlagung zu werten und polizeiliche Schritte einzuleiten, sofern berechtigte Anhaltspunkte dafür bestehen.

8.4 Stornierung durch Aquadock

Aquadock kann den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen und die Nutzung sperren, insbesondere bei:

  • erheblichen Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften oder diese AGB,
  • Missbrauch des Zugangscodes,
  • Zahlungsverzug,
  • Gefahr für Personen oder Equipment.

In solchen Fällen kann Aquadock bereits gezahlte Entgelte anteilig erstatten oder einbehalten, soweit die Leistung nicht erbracht wurde oder der Kunde den Ausschluss zu vertreten hat.

9. Widerrufsrecht

9.1 Ausschluss des gesetzlichen Widerrufsrechts

Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, gilt für Freizeitdienstleistungen mit festem Termin oder Zeitraum: Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.

Jede Aquadock-Buchung bezieht sich auf einen konkret gewählten Mietbeginn und Mietzeitraum an einer bestimmten Station. Daher ist das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen in der Regel ausgeschlossen.

9.2 Freiwillige Stornierungsregelung

An die Stelle eines gesetzlichen Widerrufsrechts tritt die freiwillige Stornierungsregelung nach Ziffer 8.1. Diese ist großzügiger als der gesetzliche Ausschluss, begründet aber keinen über Ziffer 8 hinausgehenden gesetzlichen Anspruch.

9.3 Unternehmer

Unternehmer im Sinne von § 14 BGB haben kein gesetzliches Widerrufsrecht.

10. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Buchung, Zahlung, Zugangscode, Support und Abrechnung erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von Aquadock. Für die Nutzung der digitalen Plattform (Website, App) gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen. Dort und in der Datenschutzerklärung finden Sie Informationen zu Verantwortlichen, Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Empfängern (z. B. Zahlungsdienstleister, Buchungsdienstleister) und Ihren Betroffenenrechten.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-/EWR-Staat behalten den Schutz zwingender Bestimmungen ihres Wohnsitzstaates.

11.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Standort der jeweils gebuchten Verleihstation, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes vorschreibt.

Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand Frankfurt am Main. Für Verbraucher ist der gesetzliche Gerichtsstand maßgeblich.

11.3 Online-Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

Unsere E-Mail-Adresse: info@aquadock.de.

Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

11.4 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

11.5 Aktualität

Diese AGB haben den Stand 7. Juni 2026. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter /de/agb/ abrufbar. Aquadock kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen; für bereits abgeschlossene Buchungen gilt die zum Zeitpunkt der Buchung maßgebliche Fassung, sofern nicht zwingendes Recht eine Änderung erfordert.

Fragen? Kontaktieren Sie uns — wir antworten persönlich.